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Elternbeteiligung / Elternarbeit
Mitwirkung der Eltern in Kindergarten/Elternversammlung/Elternbeirat in der Kita
Die Mitbestimmung der Eltern ist in den jeweiligen Gesetzen und Verordnungen der Bundesländer geregelt.
- https://www.kita.de/wissen/elternabend-kindergarten/
- https://www.kita.de/wissen/elternabend-kindergarten/#3_Wichtige_Fragen_und_Antworten_FAQs
Elternbeteiligung in den Schulen
Die Eltern und Schüler*innen können aktiv durch Mitarbeit in der Elternvertretung und Schülervertretung das Schulleben mitgestalten. Die Erziehungsverantwortung von Eltern für ihre Kinder ist in Deutschland durch das Grundgesetz gesichert. Dies bedeutet auch, dass Eltern ein Recht auf Elternbeteiligung haben. Dieses Recht wird vor allem durch Elternvertretungen gewährleistet, die es sowohl in Kindertagesstätten als auch in Schulen gibt.
Landeselternrat Sachsen-Anhalt: Broschüre Elternwegweiser (in Deutsch)
https://www.landeselternrat-lsa.de/wp-content/uploads/broschuere_elternwegweiser.pdf
Stadtelternrat Magdeburg
http://stadtelternrat-magdeburg.de/
Stadtelternrat Halle
https://www.stadtelternrat-halle.de/
Bundeselternnetzwerk bbt
https://www.bundeselternnetzwerk.de/
Andere Elternnetzwerke
http://bv-nemo.de/tag/bundeselternnetzwerk/